Energieeffizienter Fuhrpark
Neue Green Mobility Standards ab 1.1.2020
Effizienter Fuhrpark
Der durch den Menschen verursachte Klimawandel ist ein gravierendes, globales Umweltproblem. Das mengenmäßig bedeutendste ist dabei Kohlendioxid (CO₂), das bei der Verbrennung von fossilen Brenn- und Kraftstoffen (Kohle, Öl, Gas) entsteht. Die starke Zunahme der CO₂-Konzentration in der Atmosphäre wird durch den hohen Ausstoß von Treibhausgasen durch Industrie, Energieversorgung, Verkehr und Haushalte verursacht. 28 Prozent der Treibhausgase wird durch den Verkehr verursacht
EU Verordnung effiziente Fahrzeuge ab 1.1.2020
Als Beitrag zur Erreichung dieser Zielvorgaben wurde 2009 eine EU-Verordnung (EG/443/2009) zur Begrenzung von CO₂-Emissionen von neuen Pkw beschlossen.
Neu zugelassene Kraftfahrzeuge müssen
- Seit 2015 einen Zielwert von 130g CO₂ /km erreichen
- ab 1.1.2020 CO2-Emissionsdurchschnitt von neuen Personenkraftwagen 95g CO₂ /km und
- neuen leichten Nutzfahrzeugen von 147 g CO2/km erreichen.
Gemäß der Verordnung (EU) 2019/631 müssen die CO₂-Emissionen neuer Pkw
- Bis 2025 ein Zwischenziel von weiteren -15% erreichen
- bis 2030 um 37,5% (im Vergleich zu 2021) gesenkt werden.
Diese Verordnungen stellen einen wichtigen Anreiz an die Automobilhersteller dar, um besonders energieeffiziente Fahrzeuge auf den Markt zu bringen. Seit 2007 haben die durchschnittlichen CO₂-Emissionen von neuen Pkw bereits um 15% abgenommen.
Änderung Sachbezugs ab 1.1.2020
Seit 1.1.2016 gilt Folgendes:
- Der monatliche Sachbezugswert erhöht sich auf 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des KFZ, maximal ist pro Monat ein Betrag von 960 € anzusetzen (dies entspricht 2 % von 48.000 € Anschaffungskosten); dies unter der Voraussetzung, dass die unten angeführten CO2-Werte überschritten werden
- Der Sachbezugswert beträgt weiterhin 1,5%, maximal 720 € pro Monat für besonders schadstoffarme KFZ. Dafür wurden ab 2016 für jedes Jahr Grenzwerte der maximalen CO2-Emission festgesetzt. Bis zum 31.3.2020 richten sich diese Werte nach dem sogenannten NEFZ-Verfahren, danach sind aufgrund der Umstellung der CO2-Emmissionswertmessung die sogenannten WLTP-Werte heranzuziehen (ersichtlich aus dem Zulassungsschein oder Typenschein).
Seit 1.1.2020 gelten folgende Grenzwerte
- 2020 bis 31.3. 118 g pro km lt NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus)
- 2020 ab 1.4. 141 g pro km lt WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicle Test Procedure)
- 2021 138 g pro km
- 2022 135 g pro km
- 2023 132 g pro km
- 2024 129 g pro km
- ab 1.1.2025 126 g pro km
EEFF-Potenzialanalyse und -Maßnahmenplanung
Wir haben eine „Energieeffizienz Überprüfung für Fuhrpark“ nach ISO 50001, ISO 16247 Standards und der EU Verordnung 2019/631 entwickelt, um bei einer PKW und leichte Nutzfahrzeuge Flotte die bestehenden EEFF-Potenziale und wirtschaftliche EEFF-Maßnahmen zu identifizieren.
Förderungen für Green Mobility
Aktuell gibt es eine Vielzahl von attraktiven EEFF-Förderungen für die Umrüstung des Fuhrparks, insbesondere auf Elektro Mobilität und die Errichtung von E-Tankstellen.
BTM Green Mobility Leistungen
Durch unser multidisziplinäres Team von Gebäude- und Technik-Experten unterstützen wir Sie bei der wirtschaftlichen Verbesserung der Energieeffizienz Ihrere Gebäude
- Potenzialanalyse und Maßnahmenplanung
- Fördereinreichung und Finanzierung
- EEFF- Fahrzeuge Beratung
- Spritspar Ausbildungsberatung
- Fuhrpark Management Lösung
- Kontinuierlichen Energie- & CO2-Monitoring
Durch unser multidisziplinäres Team reduzieren sich die Gesamtkosten und der Kapitalbedarf der Reinvestition in den Fuhrpark und die Projektdurchlaufzeit.
Green Mobility Nutzen
Durch die Reinvestition in einen effizienten Fuhrpark können Sie folgenden Nutzen erzielen
- Verlängerung der Nutzungsdauer
- Reduktion der Energie-, Betriebs- und Wartungskosten
- Flexiblere Nutzung (E-Bike, E-Roller, E-Car)
- Senkung der Energie- und Betriebskosten
- Reduktion der Umweltbelastung
- Steigerung der Produktivität
- Verbesserung des Fahrkomforts und der Fahrsicherheit
- Menschengerechtere Transportmittel