Green Mobilität, Verkehr, Transport

Treibhausgasemission durch Verkehr

Der durch den Menschen verursachte Klimawandel ist ein gravierendes, globales Umwelt­problem. Das mengenmäßig bedeutendste ist dabei ­Kohlendioxid (CO₂), das bei der Verbrennung von fossilen Brenn- und Kraftstoffen (Kohle, Öl, Gas) entsteht. Die starke Zunahme der CO₂-Konzentration in der Atmosphäre wird durch den hohen Ausstoß von Treibhausgasen durch Industrie, Energieversorgung, Verkehr und Haushalte verursacht.

Treibhausgase in Höhe von ca. 13,8 Mio. t CO2equ oder 17,4%, wurden 1990 durch den Verkehr verursacht. Diese sind bis 2021 um 67,4% auf ca. 23,1 Mio. t CO2equ (mit alteiligem internationalen Flugverkehr ca. 24,6 Mio. t CO2equ) un einem Anteil an der Gesamtemission auf 47,3% angestiegen.

Siehe https://www.umweltbundesamt.at/klima/dashboard

Treibhausgasziele 2005 – 2030 – 2040

Zur Erreichung der FIT for -55 der EU müssen wir lt. Berechnung der Österreichische Energieagentur vom 9.3.2023 die THG-Emission ggü 2005 um 48% von ca 56,3 Mio. t CO2equ auf unter ca 29,3 Mio. t CO2equ senken.

Der Verkehrssektor hatte 2005 mit 24,6 Mio. t CO2equ ein Anteil an der THG-Emission von 43,6%. Dieser soll bis 2030 um 48% auf 12,8 Mio. t CO2equ und bis 2040 um 95% auf 1,3 Mio. t CO2equ gesenkt werden.

Lösung: Green Mobility für Unternehmen

Um die Treibhausgasemission der Mobilität entsprechend den ESG-Standards (Scope 1, 2 und 3) nachhaltig zu senken, sollten folgende Aspekte im einem Mobilitätskonzept berücksichtigt werden.

(c) 2023 BTM Energy

Energieeffizienz-Maßnahmen für Mobilität

Die folgenden Maßnahmenliste wurden aus Referenzprojekten,  Best Practice Beispielen erhoben und in Projekten umgesetzt. Der Maßnahmen dienen als Anregung für die Ausarbeitung von unternehmensspezifischen Mobilitätsprogrammen und müssen an die jeweilige Branche, Unternehmensgröße, Ausgangslage und Zielsetzung angepasst werden.

1. Mobilitätsmanagement & Ziele und Vorgaben

  • Mobilitätsmanager (Gesamtverantwortung)
  • ESG Mobilitätskonzept
  • Mobilitätsziele
  • Vorgaben für Infrastruktur, Transport, Mobilität, Transportmitten und Fahrzeug, Mobilitätsmix, Fahrgeschwindigkeit, Fahrverhalten, Fahrzeugausstattung
  • Mobilitätsziele km, Treibstoffe, Energie, THG-Emission
    (2021 Basis, 2023, 2030, 2040)
  • Awareness und Motivation (Schulung, Wettbewerb, Vorbild Management)
  • Mobilitätsservices (Zentrale Dienstreisebuchung, Zu/Abfahrts-Info, Carsharing…)

2. Metering & Monitoring

  • IoT-Plattform für Datensammlung, Berechnung und Reporting
  • Import von Daten (Leasing, Fuhrparkmanagement,…)
  • Car-Tracker (ODBII)

3. Tourenplanung

  • Tourenplanung durch Fahrzeughalter und Transportmanager
  • Online Fahrtenbuch
  • Online Tourenplanung

3. Fahrverhalten

  • Fahrzeug-Check (Reifendruck, Beladung)
  • Spritspartraining
  • Tourenplanung
  • Fahrzeiten/Ruhezeiten

4. Effiziente Transportmittel

  • Transportmix Lieferanten (Klimaneutrale Zulieferung)
  • Transportmix Kunden (Klimaneutrale Belieferung)
  • Vom LKW auf die Schiene

5. Effiziente Fahrzeuge

  • Fahrzeugmix (LKW, Klein-LKW, PKW, Lastenrad,…)
  • Beschränkung PS/KW
  • Ausbau hybrid-, E-Fahrzeuge, Wasserstoff-Fahrzeuge
  • Poolfahrzeuge
  • E-Bikes, E-Motobikes
  • Tankkarten
  • Klimaticket
  • Flugtickets (Bonusmeilen bei Unternehmen)

6. Instandhaltung & Wartung

  • Regelmäßige Kontrolle (Verbrauch, Routen, THG-Emission)
  • Service, §57-Überprüfung
  • Behebung von Mängel

7. Logistikkonzept & Transportwege

  • Logistikkonzept Unternehmensintern
  • Zulieferung durch Lieferanten
  • Belieferung von Kunden
  • Verpackung, Transportbehälter
  • TGH-Nachweis
  • Zustell-Tracking
  • Kühlkettenüberwachung

8. Parkraum

  • Reduktion der Bodenversiegelung
  • Begrünung
  • Stromproduktion, Tankstellen
  • Stellplätze für Poolfahrzeuge (LKW, Kleintransporte, E-Bikes,…)
  • Umkleidegarderoben

9. Tank-/Lade-Infrastruktur

  • E-Ladestationen (eingebunden in Metering& Monitoring)
  • Benachrichtigung über Ladung und freie Ladesäulen
  • Lastmanagement, klimaneutrale Stromversorgung, Energiespeicherung für Schnellladung
  • Ladesäulen in Homeoffice

10. Standorte

  • Standortoptimierung
  • Funktionsverteilung der Standorte
  • Home Office
  • Videokonferenz

11. Finanzierung & Förderung

  • Green Finance
  • Nutzung von E-Mobility Förderungen

12. ESG-Reporting

  • Erfassung Fahrleistung, Energieträger & -verbrauch, TGH-Emission, Kosten
  • Reporting für Fahrzeughalten, Management
  • Report für E-Control Kurzbericht, ESG-Bericht und Nachhaltigkeitsbericht

BTM Green Mobility Leistungen

Durch unser multidisziplinäres Team von Energie-Experten unterstützen wir Sie bei der Erarbeitung, Initiierung und Umsetzung eines praxisorientierten Mobilitäsprogramm für Ihr Unternehmen.

  • Erhebung Ausgangslage und Potenzialanalyse
  • Mobilitätsprogramm und  Maßnahmenplanung
  • Fördereinreichung und Finanzierung
  • EEFF- Fahrzeuge Beratung
  • Fuhrpark Management Lösungen
  • Plattform für Energie-, Ressourcen & Umwelt-Metering & Monitoring

Durch unser multidisziplinäres Team reduzieren sich die Gesamtkosten und der Kapitalbedarf der Reinvestition in den Fuhrpark und die Projektdurchlaufzeit.

EU Verordnung effiziente Fahrzeuge ab 1.1.2020

Als Beitrag zur Erreichung dieser Zielvorgaben wurde 2009 eine EU-Verordnung (EG/443/2009) zur Begrenzung von CO₂-Emissionen von neuen Pkw beschlossen.

Neu zugelassene Kraftfahrzeuge müssen

  • Seit 2015 einen Zielwert von 130g CO₂ /km erreichen
  • ab 1.1.2020 CO2-Emissionsdurchschnitt von neuen Personenkraftwagen 95g CO₂ /km und
  • neuen leichten Nutzfahrzeugen von 147 g CO2/km erreichen.

Gemäß der Verordnung (EU) 2019/631 müssen die CO₂-Emissionen neuer Pkw

  • Bis 2025 ein Zwischenziel von weiteren -15% erreichen
  • bis 2030 um 37,5% (im Vergleich zu 2021) gesenkt werden.

Diese Verordnungen stellen einen wichtigen Anreiz an die Automobilhersteller dar, um besonders energie­effiziente Fahrzeuge auf den Markt zu bringen. Seit 2007 haben die durchschnittlichen CO₂-Emissionen von neuen Pkw bereits um 15% abgenommen.

Änderung Sachbezugs ab 1.1.2020

Seit 1.1.2016 gilt Folgendes:

  • Der monatliche Sachbezugswert erhöht sich auf 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des KFZ, maximal ist pro Monat ein Betrag von 960 € anzusetzen (dies entspricht 2 % von 48.000 € Anschaffungskosten); dies unter der Voraussetzung, dass die unten angeführten CO2-Werte überschritten werden
  • Der Sachbezugswert beträgt weiterhin 1,5%, maximal 720 € pro Monat für besonders schadstoffarme KFZ. Dafür wurden ab 2016 für jedes Jahr Grenzwerte der maximalen CO2-Emission festgesetzt. Bis zum 31.3.2020 richten sich diese Werte nach dem sogenannten NEFZ-Verfahren, danach sind aufgrund der Umstellung der CO2-Emmissionswertmessung die sogenannten WLTP-Werte heranzuziehen (ersichtlich aus dem Zulassungsschein oder Typenschein).

Seit 1.1.2020 gelten folgende Grenzwerte

  • 2020 bis 31.3.   118 g pro km lt NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus)
  • 2020 ab 1.4.      141 g pro km lt WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicle Test Procedure)
  • 2021                    138 g pro km
  • 2022                    135 g pro km
  • 2023                    132 g pro km
  • 2024                    129 g pro km
  • ab 1.1.2025         126 g pro km