Energieaudit nach §17EEffG

Gemäß § 9 Bundes-Energieeffizienzgesetz haben große Unternehmen die Verpflichtung alle 4 Jahre ein externes Energieaudit durchzuführen.

Die Energieaudits sind gemäß § 17 und 18 sowie Anhang III EEffG im gesamten Unternehmen bzw. Konzern durchzuführen und der Nachweis der Monitoringstelle über die Anwendung zum Energieeffizienzgesetz gemeldet werden.

Zusätzlich müssen Unternehmen eine Jahresmeldung über die Bilanzsumme, Umsatz und Mitarbeiteranzahl über die Anwendung zum EEffG.

BTM|energy führt Energieaudits für Unternehmen nach den gesetztlichen Vorgaben durch.  unterstützt,

Energieaudit-Leistungen

  • Datenerfassung in MS Excel und Auditbericht
  • Auditierung Standorte
  • Auditierung Prozesse
  • Auditierung Fahrzeuge
  • Bewertung der energetischen Ausgangslage
  • Zuordnung der Energieströme / Analyse des Verbrauches
  • Quantifizierung der Einsparungspotenziale
  • Vorschlag konkreter Energieeffizienzmaßnahmen
  • Erstellung/Abstimmung Auditbericht
  • Meldung an die Monitoringstelle

Zusatzleistungen

  • Briefing EffG und EnMS
  • Energieverbrauchsplanung vor und nach Maßnahmen
  • Wirtschaftliche Bewertung der Maßnahmen (Break Even)
  • Kostenermittlung aufgrund Vergleichsprojekten
  • Benchmarking nach klimaaktiv Standard und OIB RL 6

Unsere Kompetenzen

  • TÜV zertifizierte betriebliche Energiemanager und Auditoren
  • ISO 9001 Zertifizierung des Managementsystems
  • Elektrotechnik, HKLS-Technik, Messtechnik und Automation
  • Referenzen seit 2007

Beispiel: Energieplanung 

BTM|Energie führt Energieaudits gemäß §17 EEffG durch, unterstützt Sie bei der Einreichung der Unterlagen bei der nationalen EEFF-Monitoringstelle und bei der Umsetzung der vorgeschlagenen EEFF-Maßnahmen.